Preise & Zahlungsmodalitäten


1. Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Ski- und Bikeschule im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für die Ski- und Bikeschule unverbindlich. Die Ski- und Bikeschule behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.

2. Sämtliche Preisangaben sind in EURO (€) und verstehen sich brutto inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

3. Kosten für Lifttickets oder Ausrüstung sind nicht in den Kursgebühren umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen bzw. können diese bei uns dazugebucht werden.

4. Der Entgeltanspruch der Ski- und Bikeschule gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig. Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung allenfalls jedoch schon unmittelbar bei Angebotslegung mittels einer der für Online-Buchungen eingerichteten Zahlungsmethoden. Sollte das Angebot des Kunden von der Skischule nicht angenommen werden, wird ein bereits geleisteter Betrag im Wege der gleichen Zahlungsmethode, wie sie der Kunde verwendet hat, binnen 10 Werktagen rückerstattet.

5. Im Falle anderer Buchungswege, zB per Email oder direkt vor Ort, kann die Zahlung der Kursgebühr innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsabschluss per Überweisung auf das Konto der Ski- und Bikeschule oder bar vor Ort erfolgen; sie hat aber jedenfalls vor Kursbeginn bei der Ski- und Bikeschule einzulangen. Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in Verbindung mit der Bezahlung des bei der Ski- und Bikeschule gebuchten Kurses, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

6. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Ski- und Bikeschule ausdrücklich anerkannt worden sind oder im Fall, der Zahlungsunfähigkeit der Ski- und Bikeschule unterliegen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden von diesem Vertragspunkt nicht berührt.

7. Zahlungsverzug: Für den Fall, dass der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist die Skischule berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Skischule vom Kunden getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden beliebig auf dessen offene Forderungen anrechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung, sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

8. Erfüllungsort ist für alle, sowohl von der Ski- und Bikeschule als auch dem Kunden zu erfüllenden Pflichten, der Ort des Sitzes der Ski- und Bikeschule.