Widerrufsbelehrungen


1. Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail

1.1 Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um eine „Freizeitdienst-leistung“ im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

1.2 Für Freizeitdienstleistung besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht.

2. Rücktrittsrecht

2.1 Der Kunde ist berechtigt, einseitig und mit ärztlichem Attest, insbesondere ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Entgeltes oder einer Stornogebühr, schriftlich (Email ist ausreichend), zu den nachgenannten Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten:

Es gelten die Geschäftsbedingungen des österr. Hotelreglements: 

Stornobedingungen: 

  • 0% - bei Stornierungen bis 1 Woche vor Kursbeginn

  • 0% bei Stornierung bis 1 Tag vor Kursbeginn mit ärztlichem Attest (vom örtlichen Arzt)

  • 100% - bei Stornierungen 1 Tag vor Kursbeginn nach 16.00 Uhr oder bis 1 Woche vor Kursbeginn ohne ärztlichem Attest

Bei Stornierungen nach 16.00 Uhr am Vortag, gibt es keine Rückerstattung! 
Das Kursticket ist nicht übertragbar! Nicht verbrauchte Kurstage verfallen!

2.2 Bei Privatkursen ist ein Rücktritt bis spätestens 1 (einen) Tag vor Antritt der Dienstleistung mit ärztlichem Attest (eines lokalen Arztes) zulässig (bis 16.00 Uhr).

2.3 Bei Gruppenkursen (das bedeutet, der Kunde hat einen Gruppenkurs gebucht; nicht gemeint sind Buchungen für Personengruppen) ist ein Rücktritt bis spätestens 1 (einen) Tag (bis 16.00 Uhr) vor Antritt der Dienstleistungmit ärztlichem Attest (eines lokalen Arztes) zulässig.

2.4 Bei Gruppenkursen ist zudem im Fall von Krankheit oder Unfall, welche(r) die Teilnahme an der gebuchten Leistung unmöglich machen, ein Rücktritt bis zum Vortag (16:00 Uhr) mit ärtzlichem Attest zulässig, wenn der Kunde der Ski- und Bikeschule ohne unnötigen Aufschub, ein ärztliches Attest vorlegt (von einem ortsansässigen Arzt).

2.5 Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils das Einlangen des Rücktrittsschreibens bei der Skischule. Zur Wahrung der jeweiligen Frist ist es erforderlich, dass das Rücktrittsschreiben bis spätestens 24:00h vor Fristablauf bei der Ski- und Bikeschule eingeht. Übermittlungsfehler und ähnliches gehen zu Lasten des Kunden.

2.6 In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Ski- und Bikeschule nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinens oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.

2.7 Die Skischule ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Kursteilnahme des Kunden unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt und sich eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleisten lässt. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Ski- und Bikeschule, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt (siehe Punkt 2.4). Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

3. Unmöglichkeit der Leistung

3.1 Wenn die die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (zB Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc.) nicht möglich ist, ist die Ski- und Bikeschule nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Ski- und Bikeschule, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – zB an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.

Kursausfälle wegen witterungsbedingten Stopps der Liftanlagen (höhere Gewalt) werden nicht ersetzt. Kurse finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.